Kitavereine in Berlin unzulässig
Gerade wenn eine Kita im rechtlichen Rahmen als gemeinnütziger Verein gegründet wurde, kann es zu Problemen kommen. Denn ein gemeinnütziger Verein darf nur eine Kita betreiben. Zu dieser Ansicht kam das Kammergericht in Berlin.
Wo liegt das Problem?
Wenn ein Kitaverein nur eine Kita betreibt, so wird es nur wenige Probleme geben. Sobald man allerdings vorhat eine zweite Kita zu eröffnen bekommt man aktuell schnell Ärger vom Finanzamt. Denn dieses beruft sich darauf, dass ein gemeinnütziger Verein mit zwei oder mehreren Kitas vor allem marktorientiert arbeitet und eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Dies liegt nach der Auffassung des KG Berlin vor allem an dem Eingriff in den freien Markt. Im Gegensatz zu Unternehmen müssen Vereine nur geringfügige, oder eben auch gar keine Steuern zahlen und haben so einen deutlichen Vorteil im freien Wettbewerb. Das KG Berlin folgt dieser Begründung, allerdings gibt es Oberlandesgerichte (OLG), darunter auch das OLG Stuttgart und das OLG Brandenburg, die zu einer entgegengesetzten Auffassung gekommen sind. Aus diesem Grund steht der Weg zum BGH durch die Entscheidung des KG Berlin frei und muss eigentlich nur noch genutzt werden.
Die praktischen Konsequenzen
Es schadet also aktuell nicht, sich mit einer Umwandlung eines Vereins in eine GmbH zu beschäftigen. Die im Prinzip unsichere Rechtslage kann nämlich dazu führen, dass Investitionen schnell verloren gehen und hohe zusätzliche Kosten durch steuerliche Belastungen entstehen können.