Betreiben Sie die Kita als GmbH oder UG können Sie sich im Rahmen des Geschäftsführergehalts zusätzlich gewinnabhängige Gelder / Tantiemen ausbezahlen lassen.
Grundlagen für die Ausbezahlung von Tantiemen
Als vergütungsberechtige Person müssen Sie bestimmte Grenzen einhalten und sich an den gesetzeskonformen Faktoren orientieren. Für Sie heißt das, dass die Nichteinhaltung der Grenzen dazu führt, dass der Überschuss in voller Höhe in den Bereich der so genannten verdeckten Gewinnausschüttung fließt. Dabei verliert Ihre Kita die Bedeutung der Gemeinnützigkeit und Sie verstoßen gegen das wichtigste Gebot der Tantiemenauszahlung und die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung. Mit einem Urteil des BFH wird eine klare Richtlinie bekanntgegeben, welche fehlerhaft berechnete Tantiemen nicht als verdeckte Gewinnausschüttung definiert und lediglich eine Rückführung der überschießenden Teile von Seiten des Gesellschafters / Geschäftsführers erfordert.