Avalprovision für Gesellschafter bei Bürgschaft für gemeinnützige Kita
Leisten Gesellschafter eine persönliche Bürgschaft oder andere Sicherheiten, um die Zwischenfinanzierung bei der Bank für den Kitaausbau zu sichern, besteht ein Anspruch auf Avalprovision. Gesellschafter haben gemäß dem Gemeinnützigkeitsrecht zwar keinen Anspruch, auf Gewinnbeteiligung bei einer gemeinnützig geführten Kita, aber erhalten eine entsprechende Vergütung. Das stellt die Gesellschafter rechtlich mit Banken gleich, die für das Risiko einer Bürgschaft eine Avalprovision erhalten. Wichtig ist, dass Gesellschafter die Zahlung der Avalprovision vorher schriftlich festschreiben.
Bei einer Kitagründung, einem Kitausbau (Kitaerweiterung) oder einer Zwischenfinanzierung sind nachstehende Konstellationen denkbar:
Um die Finanzierung einer gemeinnützig geführten Kita bei der Bank zu gewährleisten, übernehmen die Geschäftsführer bzw. die Gesellschafter persönliche Bürgschaften oder sichern den Kredit mit persönlichen Sicherungen ab.
Gesellschafter sind jedoch nicht an dem Gewinn der Gesellschaft beteiligt. Diese Regelung ergibt sich aus dem Gemeinnützigkeitsrecht. Dieses gibt vor, dass Gesellschafter nicht berechtigt sind, eine Belohnung für ihr persönliches Engagement zu erhalten und ihnen demnach auch kein späterer Gewinnanspruch zusteht. Es ist jedoch rechtlich erlaubt, dass sich die Gesellschafter eine angemessene Vergütung für die Leistungen bezahlen, die sie für die eigene Gesellschaft erbracht haben. Schließlich tragen die Gesellschafter auch das Risiko eines Kreditausfalls.
Avalprovision für Banken als Bürgen für Kitagründung oder Erweiterungen
Für den Fall, dass eine Bank eine Bürgschaft für die Kitagründung oder eine Kitaerweiterung übernimmt, kann eine Avalprovision anfallen. Diese wird seitens der Bank erhoben, um das Risiko abzusichern, dass der Bürge zu tragen hat. Die Höhe der Avalprovision hängt von der abzusichernden Schuld (Finanzierungssumme) sowie der Bonität des Kreditnehmers ab. In der Regel beläuft sich die Höhe der Provision auf 0,5 bis 2,0 Prozent der Kreditsumme. Die Avalprovision wird üblicherweise jährlich abgerechnet.
Wird eine Bürgschaft gewährt oder eine vergleichbare Sicherheit zu Gunsten einer Gesellschaft gewährt, ist es ratsam, die Höhe der Avalprovision für die Gesellschafter vorher schriftlich zu vereinbaren.
Fazit für Gesellschafter
Gesellschafter gewähren Ihrer Gesellschaft eine finanzielle Sicherheit und ermöglichen dadurch die Kreditvergabe durch persönliches Risiko. Deshalb ist es rechtens, den Gesellschafter so zu stellen wie eine Bank, die eine Avalprovision erhält. Gesellschafter sollten sich die Leistungen deshalb bezahlen lassen.