Finanzbuchhaltung für Kindertagesstätten
Unsere Finanzbuchhaltung unterstützt Sie optimal und effektiv bei der betriebswirtschaftlichen Steuerung Ihrer Kita.
Viele Kitaträger gehören zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt). Diese gelten als Handelsgesellschaften.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Handelsgesellschaften zur ordnungsmäßigen Buchführung , dass heisst auch Kindertagesstätten, die als GmbH oder UG firmieren, müssen Bücher führen und sind zur Buchhaltung verpflichtet. Für Vereine gelten abweichende Regelungen. Sie sind von den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bzw. dem Handelsrecht nicht automatisch betroffen, wie das bei einer GmbH oder UG der Fall ist, da Vereine keine Handelsgesellschaften sind.
Unabhängig davon, in welcher konkreten Rechtsform eine Kindertagesstätte betrieben wird - ob Verein oder GmbH/UG - muss eine Kita eine Gewinnermittlung oder einen Jahresabschluss erstellen.
Als gemeinnütziger Kitaträger (Gesellschaft oder Verein) müssen Sie bei der Buchhaltung die Vorschriften der Gemeinnützigkeit beachten.
Zusätzlich können sie sich an Kennzahlen aus der RV-Tag messen.
Wichtig ist jedoch, dass die vier Sphären einer gemeinnützigen Einrichtung (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) beachtet werden. Dies ergibt sich aus den besonderen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts und der Abgabenordnung (AO). Die Trennung ist wichtig, denn in den verschiedenen Sphären gibt es für Kitas verschiedene Möglichkeiten zur Rücklagenbildung. Mittel, die in eine Rücklage eingestellt werden können, unterliegen nicht dem zeitnahen Mittelverwendungsgebot. Dieses Mittelverwendungsgebot ist ein Grundgebot der Gemeinnützigkeit und besagt, dass Kindertagesstätten Mittel innerhalb eines bestimmten Zeitraumes verwenden müssen. Rücklagen sind hiervon ausgenommen. Ohne eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Rücklagenbildung ist es für Kitas daher nicht möglich, eine Mittelverwendungsrechnung zu erstellen und den Mittelverwendungsstand gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Zudem müssen gemeinnützige Kindertagesstätten mit einem Tätigkeitsbericht nachweisen, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Einrichtung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet war und dem Zweck der Satzung/Gesellschaftsvertrages entsprochen hat.
In den landesrechtlichen Bestimmungen werden die Gesamtkosten pro Kita-Platz differenziert betrachtet. Diese Differenzierung erfolgt nach dem Alter der Kinder, dem Betreuungsumfang und nach zusätzlichen Förderleistungen. Die hier zu Grunde gelegten Beträge sind also keine Festlegung des jeweiligen Trägers und richten sich nicht nach den tatsächlichen Ausgaben, sondern es handelt sich um eine an bestimmten Kriterien vorgenommene pauschale Ermittlung.
Die Rahmenvereinbarung und das Landesrecht Berlin enthalten keine Regelungen zur Buchhaltung einer Kita. Um Branchenvergleiche ist es sinnvoll, aus der Buchhaltung eine Auswertung zu erzeugen, welche der Gliederung der Betriebskosten der Rahmenvereinbarung entspricht.
Im Land Berlin sind die Träger einer Kita verpflichtet, das Vertragswesen mit den Eltern über das ISBJ-Trägerportal (Integrierte Software Berliner Jugendhilfe) abzuwickeln. Dabei wird zunächst die Gültigkeit des Kitagutscheines überprüft und bei Berechtigung der Vertrag in der "Integrierten Software Berliner Jugendhilfe" registriert. Als Auswertung erhält der Träger eine Exceltabelle, welche alle relevanten Daten eines Abrechnungsmonats enthält. Diese Daten kann die Kindertagesstätte natürlich auch in die Finanzbuchhaltung importieren und sich die Daten für die Buchhaltung mit "einem Klick" nutzbar machen!
aust und partner kennt sich aus!
Darüber hinaus können mit Ihrer aus tund partner - Buchhaltung zusätzlich folgende Mehrwerte für Ihren Kitabetrieb generiert: werden
- Die Notwendigkeit von Zusatzbeiträgen nachweisen
- Sozialpädagogisches Fachpersonal erfassen
- Anzahl der Kinder erfassen
- Branchenvergleich durchführen
- Mahnwesen einrichten und verwalten
So beginnen wir die optimale Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung für Kitas
Wir vereinbaren einen kostenlosen Erstberatungstermin mit dem Kitaträger in unserem Haus und klären gemeinsam ab, wie wir Ihnen am besten helfen können.
Sie entscheiden, welche Leistungsbausteine sie in Anspruch nehmen möchten.
In Abhängigkeit vom ersten Gespräch treffen wir uns in Ihrer Kita mit allen an der Erfassung und Auswertung der notwendigen Daten beteiligten Personen. Wir erfassen und bewerten Ihre Prozesse und unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Optimierung und Einrichtung der Buchhaltung.
Im Anschluss können wir folgende Punkte übernehmen:
- Einrichtung Ihrer Buchhaltung
- Schulung Ihrer Mitarbeiter
- Laufende Buchhaltung und steuerliche Beratung
- Branchenvergleiche
- Durch unsere ERFA-Gruppe sehen Sie, was Sie besonders gut machen oder ob Sie ggf. Nachbesserungsbedarf haben
- Nutzen Sie spezielle Auswertungen für Ihren Kitabetrieb
Gemeinsam entwickeln wir Ihre Kitabuchhaltungsprozesse für eine langfristige Existenz. Ziel ist es, Ihnen im Rahmen hochautomatisierter und belegloser Lohn- und Finanzbuchhaltung zur Seite zu stehen.
Schnell, flexibel, aktuell, kosteneffizient – Buchhaltung mit aup-digital
Sie können zwischen drei Varianten ganz individuell entscheiden wie, wo und wann Sie Ihre Buchhaltung mit uns erledigen. Ideal für Kitaträger die schnell Einblick in ihre Zahlen haben wollen.
Sie erfassen Ihre Buchhaltung mit einem von uns empfohlenen Programm komplett selbst. So können Sie schnell auf alle zur Verfügung stehenden Daten Einblick nehmen und flexibel Ihre Kita steuern. Im Falle von Programmfragen können wir professionellen Buchhaltungssupport gewährleisten.
Unsere Lösung für Erfahrene!
Sie erfassen Ihre Bewegungen komplett selbst mit unserer vorbereiteten digitalen Buchhaltungslösung. So können Sie schnell auf alle zur Verfügung stehenden Daten Einblick nehmen und flexibel Ihre Kita steuern.
+
Wir kontrollieren jede Ihrer Eingaben und betreuen Sie zeitnah, damit Fehler in Ihrer Buchhaltung gar nicht erst auftreten.
Belege vorsortieren, digitalisieren und per Fax oder aup-digital an uns übermitteln.
Ihr Sachbearbeiter aus unserem Hause bucht diese und stellt Ihnen alle gewünschten Auswertungen digital zur Verfügung.