Kita - falsch berechnete Tantiemen
Betreiben Sie die Kita als GmbH oder UG können Sie sich im Rahmen des Geschäftsführergehalts zusätzlich gewinnabhängige Gelder / Tantiemen ausbezahlen lassen.
Grundlagen für die Ausbezahlung von Tantiemen
Als vergütungsberechtige Person müssen Sie bestimmte Grenzen einhalten und sich an den gesetzeskonformen Faktoren orientieren. Für Sie heißt das, dass die Nichteinhaltung der Grenzen dazu führt, dass der Überschuss in voller Höhe in den Bereich der so genannten verdeckten Gewinnausschüttung fließt. Dabei verliert Ihre Kita die Bedeutung der Gemeinnützigkeit und Sie verstoßen gegen das wichtigste Gebot der Tantiemenauszahlung und die Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung. Mit einem Urteil des BFH wird eine klare Richtlinie bekanntgegeben, welche fehlerhaft berechnete Tantiemen nicht als verdeckte Gewinnausschüttung definiert und lediglich eine Rückführung der überschießenden Teile von Seiten des Gesellschafters / Geschäftsführers erfordert.
Dabei verweist der BFH nachdrücklich darauf, dass eine Minderung des Arbeitseinkommens erst im Jahr der Rückzahlung vorherrscht und die Erwerbsbezüge des Gesellschafters / Geschäftsführers senkt. Aus Ihrer Sicht als Gesellschafter / Geschäftsführer und Betreiber einer Kita handelt es sich bei diesem Urteil um eine sehr erfreuliche Mitteilung, die sich positiv auf Ihre Performance und eventuelle Befürchtungen zur fehlerhaften Tantiemenberechnung auswirkt. Das Urteil bannt die Gefahr einer Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus und weist deutlich darauf hin, dass eine fehlerhaft erfolgte Berechnung der Tantiemen nicht gegen das Gebot der Gemeinnützigkeit verstößt. Fehlberechnungen von Tantiemen sind Fehler, die im Zuge einer Rückzahlung korrigiert und somit ausgeglichen werden können. Dennoch weisen wir darauf hin, dass Sie sich im Vorfeld vor Fehlberechnungen schützen und damit einer Rückzahlung vorbeugen können. Berechnen Sie die Tantiemen für Gesellschafter und Geschäftsführer mit Kompetenz und Aufmerksamkeit, damit sich Fehler gar nicht erst einschleichen und Sie in die Position bringen, im Folgejahr eine Rückzahlung vornehmen und Ihr Geschäftsführergehalt schmälern zu müssen.
Keine Steuernachteile durch fehlerhafte Tantiemenberechnungen
Fehler sind menschlich und auch in der Ausschüttung Ihrer Tantiemen nicht immer vermeidbar. Bisher standen Sie vor dem Problem, eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit befürchten und entsprechende steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Mit diesem Risiko brauchen Sie nicht länger rechnen, da das BFH Urteil deutlich und eindeutig ausformuliert ist. Sollten trotz Aufmerksamkeit und korrekter Berechnung fehlerhafte Tantiemen ausbezahlt werden, gilt dieser Umstand mit der getätigten Rückzahlung als abgegolten und wirkt sich in keiner Form negativ auf Ihre Kita, auf die steuerliche Veranlagung und den Umstand der Gemeinnützigkeit aus.