Personalbuchhaltung in Kindertagesstätten
Personalbuchhaltung in Kindertagesstätten
Die landesrechtlichen Bestimmungen sehen vor (in Berlin § 11 KitaFöG), dass die Förderung der Kinder durch ausreichendes sozialpädagogisches Fachpersonal sicherzustellen ist. Das Gesetz benennt auch den Stellenschlüssel, der nach dem Alter der Kinder, dem Betreuungsumfang und nach zusätzlichen Förderleistungen unterschiedlich ausgeprägt ist.
Die landesrechtlichen Bestimmungen regeln die Erstattungen der Personalkosten für das sozialpädagogische Fachpersonal in den Kindertagesstätten. Anderes Personal, etwa Reinigungskräfte oder Hausmeister, können ebenfalls angestellt sein, doch deren Lohnkosten gelten nach den landesrechtlichen Vorschriften als Sachkosten.
Es ist wichtig, die verschiedenen Berufsgruppen in der Personalbuchhaltung zu unterscheiden und separat zu buchen.
Daher ist es wichtig, diese verschiedenen Berufsgruppen in der Personalbuchhaltung der Kita zu unterscheiden.
Ferner sehen die landesrechtlichen Bestimmungen vor (in Berlin § 11 KitaFöG), dass die Förderung der Kinder durch ausreichendes sozialpädagogisches Fachpersonal sicherzustellen ist. Das Gesetz benennt auch den Stellenschlüssel, der nach dem Alter der Kinder, dem Betreuungsumfang und nach zusätzlichen Förderleistungen unterschiedlich ausgeprägt ist. Der Stellenschlüssel besagt, wie viel Vollzeitkräfte an sozialpädagogischem Fachpersonal pro Kind in einer Kindertagesstätte vorhanden sein müssen. Dies wird von der Kita-Aufsicht geprüft. Daher sollten Statistiken über die Vollzeitkräfte für sozialpädagogisches Fachpersonal geführt werden.